Unsere Dienstleistungen

Kontaktieren Sie uns für die Vorbereitung von Dokumenten-Paketen auf alle Fragestellungen, für jeden Konsularbezirk in der Bundesrepublik Deutschland. Wir helfen Ihnen , Antworten auf alle Ihre Fragen zu finden. Gerne werden wir für Sie ein Geschäfts- oder Touristenvisum für die GUS-Staaten beantragen.

Ohne nach Russland zu fahren, können Sie bei uns:

•    Die Rente in Russland beantragen

•    Die Rentenzahlungen außerhalb der Grenzen Russlands veranlassen

•    Eine Bescheinigung erhalten über die Höhe der ausgezahlten Rente

•    Mütter (Familien) – Kapital beantragen

 

Vor Ihrer Reise nach Russland, können Sie bei uns:

•    Benachrichtigung  über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vorbereiten

 

Ohne eine Fahrt ins Generalkonsulat bieten wir für Sie folgende Dienstleistungen:

•    Grenzübertritts-Bescheinigungen, Begläubigung von Pass-Kopien, Konsularische Meldung (An- oder Abmeldung unabhängig vom konsularischen Umkreis)

•    Bescheinigung über  konsularische Meldung oder deren Nicht-Vorhandensein

•    Konsularische  Um-Meldung (Bei Umzug in einen anderen konsularischen Umkreis)

•    Notarielle Beglaubigungen im Generalkonsulat (Außer Vollmachten und Unterschrifts-Beglaubigungen)

•    Unterstützung bei Beglaubigung von Dokumenten mit dem internationalen APOSTIL-Stempel

•    содействие и помощь в заверении документов международным штампом "АПОСТИЛЬ"

•    Übersetzung von Dokumenten aus dem Deutschen ins Russische mit anschließender Beglaubigung im Russischen Generalkonsulat.

•    Vorbereitung von Texten für Vollmachten, Anfragen und andere offizielle Dokumente

•    Geschäfts- (für 1, 3 oder 5 Jahre), Touristen- und Humanitäre Visa nach Russland

 

 

Bei einmaligem Besuch des Konsulats (für weitere Beantragung von Pässen für Kinder oder Einschreibung von Kindern in Pässe Ihrer Eltern, sowie für Beantragung von 5- oder 10-Jahres Pässen oder bei Eheschließungen auf Deutschem Boden):

•    Erstmalige Bestätigung der Staatsangehörigkeit, oder bei Ablauf der Passgültigkeit

•    Aufnahme von Kindern bis 14 Jahren in die Staatsangehörigkeit

•    Bestätigungen über das Nicht-Vorhandensein der Russischen Staatsangehörigkeit

•    Beantragung eines Biometrischen Passes für Volljährige

•    Wiederherstellung eines verloren gegangenen Passes (bei Vorhandensein von Passnummer oder Kopie des verloren gegangenen Dokumentes,, sowie bei Fehlen dieser Informationen)

•    Ehefähigkeitsbescheinigungen werden von den Konsulaten derzeit nicht ausgestellt, sind aber ersetzt worden mit einer Beantragung und Unterschrift des Antragstellers

•    Erlaubnis der Eltern zur Ausreise ihres Kindes außerhalb die Grenzen Deutschlands, in Begleitung einer Vertrauensperson

Vollmachten